Kosten

Die Vergütung für Rechtsanwälte ist im sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Die Gebühren errechnen sich aus dem Streit- bzw. Gegenstandswert.

Soweit Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, kläre ich gerne für Sie ab, ob diese die anfallenden Kosten trägt und hole eine sogenannte Deckungszusage ein. Beim Vorliegen einer Deckungszusage rechne ich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, ansonsten müssen Sie die Kosten selbst tragen. Dies gilt auch für eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung.

Sofern keine Rechtsschutzversicherung eintritt kann im Falle der Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren beantragt werden. Hierzu werden Nachweise über Ihre monatlichen Einnahmen und regelmäßigen Belastungen sowie Kontoauszüge der letzten drei Monate benötigt.

Wenn Sie nur eine außergerichtliche Vertretung benötigen, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Hierfür bringen Sie bitte zum Beratungsgespräch einen Berchtigungsschein mit, den das zuständige Amtsgericht ausstellt. In diesem Fall ist für die anwaltliche Tätigkeit lediglich eine Selbstbeteiligung von 15,00 € zu entrichten. Im Bereich Amberg / Amberg-Sulzbach wenden Sie sich hierfür bitte an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Amberg, Paulanerplatz 4, Tel. 09621-604-129 oder 09621-604-130.

Sprechen Sie mich an, wenn Sie zur anwaltlichen Vergütung Fragen haben!


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